AGB
1. Allgemeines
1.1. Frau Josephine Burmester (im Folgenden „Josephine Burmester“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu deren Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam.
1.3. Josephine Burmester behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit zukünftiger Wirkung zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen vier (4) Wochen ab Zugang der Benachrichtigung über die Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen, die die Moderation (vor Ort oder online) sowie Beratungsleistungen und Vorbereitungen durch Josephine umfassen, werden jeweils in einem gesonderten Angebot mit einem individuellen Leistungsumfang mit dem Kunden vereinbart.
2.2. Josephine Burmester behält sich eine jederzeitige Erweiterung bzw. eine Einschränkung der angebotenen Leistungen vor. Die Angebote und Leistungen von Josephine Burmester sind freibleibend und unverbindlich.
2.3. Der Kunde wird alle zur Auftragsabwicklung durch Josephine Burmester notwendigen Informationen und Unterlagen ihr vollständig und unter Beachtung von Terminen zugänglich machen. Der Kunde wird zudem von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während Auftragsabwicklung bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Josephine Burmester wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte, Audiodateien, etc.) auf eventuelle Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind, oder deren Rechte nachweislich beim Kunden liegen und daher für den angestrebten Zweck von Josephine Burmester zwecks Auftragsabwicklung eingesetzt werden können. Einen Nachweis hierfür hat der Kunde auf Verlangen von Josephine Burmester zu erbringen. Josephine Burmester haftet – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Josephine Burmester wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde Josephine Burmester schad- und klaglos; der Kunde hat Josephine Burmester sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere auch die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, Josephine Burmester bei der Abwehr von eventuellen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt Josephine Burmester hierfür sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
3. Moderation und Veranstaltungen
3.1. Bei der Erfüllung eines Auftrages ist Josephine Burmester in dessen Gestaltung frei. Josephine Burmester unterliegt dabei keinen künstlerischen Weisungen des Kunden oder Dritten.
3.2. Buchungen für Veranstaltungen und Moderationen nimmt Josephine Burmester auf elektronischem (E-Mail, telefonische Anfrage) oder direktem Wege entgegen, wobei die Buchung erst durch die ausdrückliche, schriftliche Annahme durch Josephine Burmester bindend wird.
3.3. Bei Stornierungen seitens des Kunden im Zeitraum zwischen der Fixierung der Buchung und dem vereinbarten Veranstaltungs- bzw. Moderationstermins ist der Kunde zur Bezahlung der folgenden Stornogebühren verpflichtet:
- bis 30 Tage vor Termin: 30% des gesamten Honorars
- bis 15 Tage vor Termin: 60% des gesamten Honorars
- bis 7 Tage vor Termin: 90% des gesamten Honorars
- ab dem 6. Tag vor Erfüllung: 100% des gesamten Honorars
Die Stornierung bedarf der Schriftform, widrigenfalls bleibt der vollständige Honoraranspruch bestehen.
Bei Verkürzung entsteht kein Anspruch auf Honorarnachlass oder Erstattung.
3.4. Das Risiko einer Veranstaltungs- bzw. Moderationsabsage oder Verschiebung trägt der Kunde bzw. Veranstalter bei Fortbestehen des gesamten Honoraranspruchs für Josephine Burmester.
3.5. Josephine Burmester wird sich für die Erfüllung eines Auftrages im öffentlichen oder privaten Rahmen entsprechend dem Anlass angemessen kleiden. Die Kleiderwahl obliegt ausschließlich Josephine Burmester. Bei der Vorgabe eines „Dresscodes“, welcher über das übliche und gewöhnliche Maß hinausgeht, behält sich Josephine Burmester vor, für die Erfüllung des Auftrags vom Kunden die Bereitstellung von Kleidern zu verlangen. Die Bereitstellung und Verwendung von Kleidern setzt die Zustimmung Josephine Burmester voraus.
3.6. Josephine Burmester übernimmt im Rahmen von Veranstaltungen gegenüber aufsichtspflichtigen- oder bedürftigen Personen keine Aufsichtspflicht. Soweit diese nicht auf andere Personen übertragen ist, haftet der Veranstalter für deren Aufsicht.
3.7. Josephine Burmester behält sich vor, eine Moderation ohne vorherige Ankündigung zu unter- bzw. abzubrechen, wenn bei Josephine Burmester erhebliche Bedenken gegen das vorliegende Sicherheitskonzept auftreten, der Kunde oder Dritte gegen Sicherheitsregeln verstoßen, bzw. durch ihr Verhalten ein allgemeines Sicherheitsrisiko darstellen, ebenso bei Reputations- und gesundheitsschädigenden Handlungen des Kunden oder Dritter gegen Josephine Burmester im Zusammenhang mit ihrem Auftritt. Josephine Burmester behält sich ebenfalls das Recht vor, die Moderation ganz oder teilweise abzubrechen, sollte die zur Verfügung gestellte Technik ausfallen oder die Moderatorin nicht zu verstehen sein. Der vereinbarte Rechnungsbetrag ist trotzdem fällig.
3.8. Moderationen führt Josephine Burmester im gesamten europäischen Raum und in deutscher und englischer Sprache durch. Aufwände in Zusammenhang mit Reisen sowie Reisekosten (Fahrtgeld, Übernachtung, Maut, Verpflegungen, etc.) – sowohl im In- und Ausland – gesondert zu verrechnen. Die An- und Abreisekosten werden vom Kunden übernommen. Das Verkehrsmittel wählt Josephine Burmester unter genauer Abwägung zwischen möglichst geringen Kosten und optimalen Reisezeiten selbsttätig aus. Die Anreise erfolgt optional mit eigenem Pkw, Deutscher Bahn, öffentlichem Nahverkehr oder Linienflug.
3.8.1 Josephine Burmester wird für mehrtägige Veranstaltungen auf jeden Fall, für eintägige Veranstaltungen nach Erfordernis eine angemessene Unterkunft, möglichst in Nähe des Veranstaltungsortes, zur Verfügung gestellt.
3.8.2 Als angemessene Unterkunft versteht sich die Unterbringung in einem Einzelzimmer mit eigener Dusche/Bad und WC in einem 4-Sterne-Hotel. Die Einnahme des Frühstücks kann auch am Veranstaltungsort und nicht in der Unterkunft erfolgen.
3.8.3 Ausgeschlossen sind Low-Budget-Quartiere wie IBIS Budget oder ähnliche Hotels, Jugendherbergen oder Hostels, es sei denn, Josephine Burmester erklärt sich mit dieser Unterkunft ausdrücklich einverstanden.
3.8.4 Die Verpflichtung zur Unterkunft gilt nicht, wenn denen der Veranstaltungsort vom Wohnort Josephine Burmesters weniger als 40 km entfernt liegt und die Anwesenheit des Moderators gleichzeitig erst nach 12:00 Uhr mittags erforderlich ist.
3.8.5 Bei weiter Anreise und/oder weiteren vereinbarten Leistungen kann eine Übernachtung auch bereits vor der Veranstaltung erforderlich sein. Die Entscheidung darüber trifft Josephine Burmester in Absprache mit dem Veranstalter.
3.8.6 Josephine Burmester erhält kostenfreie Verpflegung an allen Veranstaltungstagen und an den Tagen davor und danach, die zur Vertragserfüllung nötig sind. Dazu zählen je nach Länge des Einsatzes und nach Absprache bis zu drei Mahlzeiten am Tag, davon mindestens eine warm.
3.8.7 Alkoholfreie Getränke sind während der laufenden Veranstaltungszeit kostenfrei und unbegrenzt zur Verfügung zu stellen.
3.8.8 Sollte Verpflegung nicht durch den Kunden bereitgestellt werden können, behält sich Josephine Burmester vor, dem Kunden ein Taggeld iHv. EUR 50,00 zzgl. USt. gesondert in Rechnung zu stellen.
3.9. Der Kunde ist verpflichtet, spätestens bis 7 Tage vor der Veranstaltung sämtliche zur Durchführung der Leistung erforderliche Unterlagen und Informationen Josephine Burmester zur Verfügung zu stellen, wobei auch potentielle Interviewpartner zu nennen sind.
3.10. Der Kunde stellt sicher, dass alle im Rahmen der Auftragserfüllung notwendigen Lizenzen und Genehmigungen jeglicher Art (z.B. GEMA) rechtsgültig vorliegen. Josephine Burmester kann den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen beraten, wobei die Besorgung, Antragstellung und Haftung jedenfalls im organisatorischen und kostenmäßigen Verantwortungsbereich des Kunden liegt. Josephine Burmester vertraut auf das rechtmäßige Vorliegen aller Genehmigungen und Lizenzen und wird diese nicht überprüfen. Darüber hinaus sind Josephine Burmester vom Kunden im Rahmen von Moderationsaufträgen alle notwendigen Geräte, Gegenstände und Requisiten – etwa Mikrofon, Boxen und Beleuchtung, etc. – zur Verfügung zu stellen. Josephine Burmester darf auf die Geeignetheit der Geräte für die ordnungsgemäße Auftragserfüllung vertrauen.
3.11. Bei plötzlicher Arbeitsunfähigkeit ist Josephine Burmester nicht verpflichtet, für Ersatz zu sorgen. Josephine Burmester kann den Kunden bei der Suche und der Auswahl eines geeigneten Ersatzes unterstützen, schuldet dabei aber keinen Erfolg. Die Auswahl und Überprüfung der Geeignetheit eines vorgeschlagenen Ersatzes obliegt ausschließlich dem Kunden.
3.12. Die Vertragspartner versichern und versteuern Ihre Leistungen selbst.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. Josephine Burmester ist nach freiem Ermessen berechtigt, sich bei der Erbringung von angebotsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
4.2. Die Beauftragung von Dritten kann im Namen von Josephine Burmester oder nach vorheriger Absprache mit dem Kunden, in dessen Namen und auf dessen Rechnung erfolgen. Josephine Burmester wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
4.3. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung dieses Nutzungsvertrags aus wichtigem Grund.
5. Honorar
5.1. Josephine Burmester wird dem Kunden für dessen Beauftragung ein Angebot samt Leistungsinhalt und Honorar unterbreiten. Das Honorar (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden.
5.3. Alle aus den Leistungen von Josephine Burmester erwachsenden Barauslagen und sonstigen Aufwendungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind vom Kunden gesondert zu ersetzen. Für die Weiteverrechnung gilt das unter Punkt 7.1. ausgeführte.
5.4. Der Honoraranspruch entsteht für jede einzelne (Vor-)Leistung. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von Josephine Burmester – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diesen – einseitig ändert oder abbricht, hat er Josephine Burmester die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle aufgelaufenen Kosten zu erstatten. Josephine Burmester ist zudem berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
5.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmer- bzw. Verbrauchergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Josephine Burmester die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
5.6. Über das Honorar wird Stillschweigen vereinbart.
5.7. Josephine Burmester ist berechtigt, jeglichen über das Leistungsangebot hinausgehenden Mehraufwand mit einem Stundensatz von EUR 100,00 in Rechnung zu stellen.
6. Eigentumsrecht und Urheberrecht
6.1. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Josephine Burmester setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Eine Nutzung der Leistung bereits vor diesem Zeitpunkt ist mangels schriftlicher Vereinbarung nicht erlaubt.
6.2. Dem Kunden ist jede Form der Veränderung, Veröffentlichung und Vervielfältigung untersagt. Veröffentlichungen und Verwendung von Event-Moderationsaufnahmen im TV, auf Kunden-Websites und Social Media und-Kanälen des Kunden sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Josephine Burmester möglich und werden ggf. in Rechnung gestellt werden. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Josephine Burmester und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogenannten „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Josephine Burmester ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte – auch für „elektronische Arbeiten“ – hat der Kunde keinen Rechtsanspruch darauf.
6.3. Für die Nutzung von Leistungen von Josephine Burmester, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist die Zustimmung von Josephine Burmester erforderlich. Dafür steht Josephine Burmester eine gesonderte, angemessene Vergütung zu.
6.4. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung ist der Kunde zur Zahlung einer Strafe an Josephine Burmester in Höhe von EUR 5.000,00 pro Verstoß verpflichtet.
7. Kennzeichnung
7.1. Josephine Burmester ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, den Kunden samt Namen und Firmenlogo als Referenz auf der Website oder im Rahmen von Werbemaßnahmen zu führen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
8. Haftung
8.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Josephine Burmester und dessen Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Das Vorliegen von potentiell grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
8.2. Jegliche Haftung von Josephine Burmester für Ansprüche, die auf Grund der von Josephine Burmester erbrachten Leistungen gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Josephine Burmester der entsprechenden Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war; der Kunde hat Josephine Burmester diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
8.3. Es obliegt dem Kunden, die Überprüfung der von Josephine Burmester erbrachten Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Josephine Burmester ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Josephine Burmester haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer eventuellen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
9. Geltung, Laufzeit und Kündigung
9.1. Die AGB gelten für die Dauer der Rechtsbeziehung zwischen Josephine Burmester und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB gelten für Rechtsbeziehung mit juristischen und natürlichen Personen als Kunden.
9.3. Eine ordentliche Kündigung während der Dauer der Rechtsbeziehung ist nicht möglich; die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
9.4. Josephine Burmester ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere, wenn der Kunde fortgesetzt, trotz wiederholter Aufforderung und – sofern möglich und zweckdienlich – unter angemessener Nachfristsetzung gegen wesentliche Verpflichtungen und Bestimmungen aus diesem Vertrag, verstößt.
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2. Bei rechtlicher Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser AGB behalten alle anderen Punkte ihre Gültigkeit (salvatorische Klausel).
10.3 Gerichtsstand für alle sich aus diesen oder den vertraglichen Vereinbarungen ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Ahrensburg. Erfüllungsort ist der Sitz von Josephine Burmester mit Ausnahme von örtlich gebundenen Veranstaltungen und Auftritten.
Stand: 17.06.2024